DFS - Deutsche Flugsicherung / Services / Freizeitaktivitäten und Genehmigungen / Kinderluftballons / Kinderluftballon Antrag

Die Informations-Seite und einen Online-Antrag der Deutschen Flugsicherung finden Sie unter https://ais.dfs.de/pilotservice/bnl/leisure/balloon/pdf/infoblatt_ballons_de.pdf

 

Textauszug DFS - Stand 2018:

Infoblatt Kinderluftballons

Für Aufstiege von Kinderluftballons ist, abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes, nach §21 LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich.

Eine Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege
  in der unmittelbaren Umgebung (Kontrollzone) von
o  internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B. Frankfurt),
Regionalflughäfen (wie z. B. Augsburg)
militärischen Flugplätzen (wie z. B. Nordholz)
  von mehr als 500 Ballonen.


Es können nur Anträge für Aufstiegsorte innerhalb Deutschlands gestellt werden. Die Antragstellung ist grundsätzlich nur online  über das AIS-Portal (www.dfs-ais.de) möglich.

Eine FAQ-Rubrik mit den häufigsten Kundenfragen ist ebenfalls dort verfügbar.


Die Freigabe gilt für Aufstiege von weniger als 500 Ballonen, die außerhalb der oben beschriebenen Schutzbereiche (Kontrollzonen) um Flughäfen stattfinden, unter folgenden Auflagen generell als erteilt:
  die Ballone werden nicht gebündelt (so genannte Ballontrauben),
• zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden,
  es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter,
LEDs) in oder an den Ballonen befestigt werden.


Bitte bedenken Sie auch:
Je nach Art der Veranstaltung, in deren Rahmen der Ballonaufstieg stattfindet,
kann diese als öffentliche Veranstaltung genehmigungspflichtig sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei
Ihrem zuständigen Ordnungsamt.


Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, möglichst fünf Tage im Voraus. Sollten Sie binnen 24 Stunden noch keine Antwort erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an unsere Service Hotline unter der Telefonnummer  (06103) 707-5580.

Die Informations-Seite und einen Online-Antrag der Deutschen Flugsicherung finden Sie unter https://ais.dfs.de/pilotservice/bnl/leisure/balloon/pdf/infoblatt_ballons_de.pdf  ... mehr erfahren »
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Die Informations-Seite und einen Online-Antrag der Deutschen Flugsicherung finden Sie unter https://ais.dfs.de/pilotservice/bnl/leisure/balloon/pdf/infoblatt_ballons_de.pdf

 

Textauszug DFS - Stand 2018:

Infoblatt Kinderluftballons

Für Aufstiege von Kinderluftballons ist, abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes, nach §21 LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich.

Eine Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege
  in der unmittelbaren Umgebung (Kontrollzone) von
o  internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B. Frankfurt),
Regionalflughäfen (wie z. B. Augsburg)
militärischen Flugplätzen (wie z. B. Nordholz)
  von mehr als 500 Ballonen.


Es können nur Anträge für Aufstiegsorte innerhalb Deutschlands gestellt werden. Die Antragstellung ist grundsätzlich nur online  über das AIS-Portal (www.dfs-ais.de) möglich.

Eine FAQ-Rubrik mit den häufigsten Kundenfragen ist ebenfalls dort verfügbar.


Die Freigabe gilt für Aufstiege von weniger als 500 Ballonen, die außerhalb der oben beschriebenen Schutzbereiche (Kontrollzonen) um Flughäfen stattfinden, unter folgenden Auflagen generell als erteilt:
  die Ballone werden nicht gebündelt (so genannte Ballontrauben),
• zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden,
  es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter,
LEDs) in oder an den Ballonen befestigt werden.


Bitte bedenken Sie auch:
Je nach Art der Veranstaltung, in deren Rahmen der Ballonaufstieg stattfindet,
kann diese als öffentliche Veranstaltung genehmigungspflichtig sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei
Ihrem zuständigen Ordnungsamt.


Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, möglichst fünf Tage im Voraus. Sollten Sie binnen 24 Stunden noch keine Antwort erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an unsere Service Hotline unter der Telefonnummer  (06103) 707-5580.

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